Eigenbedarf
Grundwasserentnahmen, etwa für die Gartenbewässerung, die Löschwassernutzung oder die Trinkwasserversorgung eines Wohn- oder Wochenendhauses, sind einen Monat vor Beginn der Errichtung schriftlich anzuzeigen. Im Prüfungsverfahren kann im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden.
Bei einer Trinkwasserversorgung durch einen eigenen Brunnen ist beim Träger der öffentlichen Wasserversorgung die Zustimmung für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang einzuholen.
Grundwasserentnahme gewerblich und landwirtschaftlich
Die Entnahme von Grundwasser für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke ist eine Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.